1. Teil der Schuleinschreibung für das Schuljahr 2027/28

Der erste Teil der Einschreibung, die Anmeldung und Datenerhebung an der Wunschschule, ist voraussichtlich vom 09. November bis 20. November 2026. Die Anmeldung für den ersten Teil erfolgt telefonisch.

Die erforderlichen Unterlagen (Auflistung weiter unten) können vollständig ausgefüllt samt Kopien sämtlicher Unterlagen im Sekretariat abgegeben werden. Dafür ist kein Termin notwendig!

Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Meldenachweis:

– Einladung zur Einschreibung mit vollständig ausgefülltem Anmeldeblatt (Zuschrift der Bildungsdirektion für Wien) oder
– einen aktuellen Meldezettel oder
– eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)

b) Geburtsurkunde des Kindes

c) eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. Reisepass)

d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)

e) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird

f) Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs

g) Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Weitere erforderliche Dokumente finden Sie unter: Formulare für die Schuleinschreibung

Unterlagen aus dem Kindergarten

Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden, sind von den Erziehungsberechtigten vorzulegen (§6 SchPflG).

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2021 und 1. März 2022 geboren, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen des 1. Teils der Anmeldung im November 2026 in der Volksschule zu stellen.

Die allgemeine Schulpflicht gilt für Kinder, die vom 2.09.2020 bis 01.09.2021 geboren sind. Kinder mit Geburtsdatum ab 02.09.2021 gelten bereits als vorzeitige Aufnahme und sind im Schuljahr 2027/28 prinzipiell nicht schulpflichtig.

Zu Ihrer Information:

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet noch KEINE Schulplatzzusage! Falls Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, ist dies bei der Einschreibung bekannt zu geben und Befunde mitzubringen.

Sie werden bis Anfang Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren.


Fragen / Kontakt

Fragen richten Sie bitte per Email an direktion.907031@schule.wien.gv.at oder telefonisch ans Sekretariat . Das Sekretariat ist besetzt: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr

E-Mail: direktion.907031@schule.wien.gv.at

Telefonnummer Sekretariat: +43 1 4000 561642