Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2027/28

Für das Schuljahr 2027/28 findet die Einschreibung für die Volksschule zweiteilig satt.

Der erste Teil der Einschreibung, die Anmeldung und Datenerhebung an der Wunschschule, erfolgt voraussichtlich vom 09. November bis 20. November 2026. Die Anmeldung für den ersten Teil erfolgt telefonisch.

Die erforderlichen Unterlagen (Auflistung weiter unten) können vollständig ausgefüllt samt Kopien sämtlicher Unterlagen im Sekretariat abgegeben werden. Dafür ist kein Termin notwendig!

Zu Ihrer Information:

Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet noch KEINE Schulplatzzusage! Falls Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder eine chronische Erkrankung hat, ist dies bei der Einschreibung bekannt zu geben und Befunde mitzubringen.

Sie werden bis Anfang Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert zwecks des 2. Teils der Einschreibung, der Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule einen Termin zu vereinbaren.

Der zweite Teil, die Schulreifefeststellung mit Kind, findet von [Daten folgen] an der zugeteilten Schule statt.

Termine können ab [Datum folgt] vereinbart werden.
Für die Terminvereinbarung können Sie hier Online einen Termin buchen [LINK wird erst im Vorfeld aktiviert].
Bitte kommen Sie dann, mit Ihrem Kind, pünktlich zum ausgemachten Termin

Das Sekretariat ist am Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr besetzt.

E-Mail: direktion.907031@schule.wien.gv.at

Telefonnummer Sekretariat:+43 1 4000 561642

Information der Bildungsdirektion Wien

Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Meldenachweis:

– Einladung zur Einschreibung mit vollständig ausgefülltem Anmeldeblatt (Zuschrift der Bildungsdirektion für Wien) oder
– einen aktuellen Meldezettel oder
– eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)

b) Geburtsurkunde des Kindes

c) eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. Reisepass)

d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)

e) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird

f) Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs

g) Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Weitere erforderliche Dokumente finden Sie unter: Formulare für die Schuleinschreibung

Unterlagen aus dem Kindergarten

Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden, sind von den Erziehungsberechtigten vorzulegen (§6 SchPflG).

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2021 und 1. März 2022 geboren, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen des 1. Teils der Anmeldung im November 2026 in der Volksschule zu stellen.

2. September 2020 und dem 1. September 2021

Die allgemeine Schulpflicht gilt für Kinder, die vom 2.09.2020 bis 01.09.2021 geboren sind. Kinder mit Geburtsdatum ab 02.09.2021 gelten bereits als vorzeitige Aufnahme und sind im Schuljahr 2027/28 prinzipiell nicht schulpflichtig.

Teil 2 der Einschreibung findet nach den Semesterferien [Daten folgen] statt.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten vor den Semesterferien 2027 von der Bildungsdirektion postalisch den zugeteilten Schulstandort für die Schulneulinge. Darin werden die Eltern/Erziehungsberechtigen aufgefordert, mit der zugeteilten Schule zwecks Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen.

Im Rahmen des 2. Teils der Schuleinschreibung findet die Schulreifefeststellung Ihres Kindes statt. In jedem Fall wird festgestellt, ob ihr Kind schulreif ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können. Kinder, die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit als Vorschulkind eine 1.Klasse zu besuchen.  

Im Rahmen der Schulreifefeststellung wird auch der jeweilige Sprachstand der Kinder überprüft.

Alle Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, müssen mittels einer Testung (MIKA-D) überprüft werden.

Im Rahmen der Schuleinschreibung muss auch eine schulärztliche Untersuchung stattfinden.
Dafür muss bei der Einschreibung ein zusätzlicher Termin vereinbart werden. Bitte bringen Sie dann zur schulärztlichen Untersuchung den Impfpass und Mutter-Kind-Pass des Kindes mit!


Fragen / Kontakt

Fragen richten Sie bitte per Email an direktion.907031@schule.wien.gv.at oder telefonisch ans Sekretariat . Das Sekretariat ist besetzt: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr

E-Mail: direktion.907031@schule.wien.gv.at

Telefonnummer Sekretariat: +43 1 4000 561642